Mitglied werden
Gemäß §3 (1) der Satzung darf jede volljährige Person Mitglied werden, die eine EX-IN Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich absolviert hat.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand durch Beschluss auch Personen aufnehmen, die keine EX-IN-Qualifizierungsmaßnahme absolviert haben.
Besonders Teilnehmer aktueller EX-IN Qualifizierungsmaßnahmen und Angehörige Betroffener sind solche „begründeten Ausnahmefälle“, denn sie erweitern das Netzwerk positiv.
Wir wollen vor allem in der regionalen Basisarbeit den Interessierten an EX-IN einen Hafen der gemeinsamen Arbeit bieten.
aktueller Mitgliedsbeitrag pro Jahr
- reduzierter Beitrag €12,00 (z.B. für Mitglieder des EX-IN Deutschland e.V.)
- regulärer Beitrag €24,00
- Förderbeitrag €36,00 (zur Unterstützung des Vereins)
Die Mitgliedsbeiträge werden derzeit noch nicht über ein Lastschriftverfahren eingezogen, sondern müssen Überwiesen werden. Wir bitten darum, einen entsprechenden jährlichen Dauerauftrag einzurichten.